Landesverweisung nach Bestätigung von langer Freiheitsstrafe offen
BGer – Die vom Berner Obergericht verhängte Freiheitsstrafe von 14 Jahren für einen aus Sri Lanka stammenden Mann wegen versuchten Mordes ist rechtskräftig. Er feuerte 2020 fünf Schüsse auf seine Ex-Partnerin ab, die die Tat überlebte. Genauer prüfen muss das kantonale Gericht, ob eine Landesverweisung aufgrund des desolaten gesundheitlichen Zustands des Verurteilten zulässig ist. (Urteil 6B_1040/2023)
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