Erfolg für Bundesstrafrichterin vor dem Bundesverwaltungsgericht
BVGer – Die Verwaltungskommission des Bundesstrafgerichts muss der Bundesstrafrichterin Andrea Blum Anwaltskosten von rund 8700 CHF erstatten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Kosten entstanden der Richterin in der Folge einer von ihr eingereichten Strafanzeige gegen frühere Mitglieder der Verwaltungskommission des Bundesgerichts. (Urteil A-2968/2022)
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