Anbieter von Hundekursen im Kanton Zürich müssen Prüfung ablegen
BGer – Anbieter von obligatorischen Hundehalterkursen im Kanton Zürich müssen zwingend eine theoretische und praktische Prüfung bestehen, bevor sie eine Bewilligung erhalten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von 14 Kursanbietern abgewiesen, welche sich gegen die neue Hundeverordnung richtete. (Urteil 2C_131/2023)
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