Jusletter

Anbieter von Hundekursen im Kanton Zürich müssen Prüfung ablegen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Europäisches Wirtschaftsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Anbieter von Hundekursen im Kanton Zürich müssen Prüfung ablegen, in: Jusletter 8. April 2024
BGer – Anbieter von obligatorischen Hundehalterkursen im Kanton Zürich müssen zwingend eine theoretische und praktische Prüfung bestehen, bevor sie eine Bewilligung erhalten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von 14 Kursanbietern abgewiesen, welche sich gegen die neue Hundeverordnung richtete. (Urteil 2C_131/2023)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.